Allgemeine Geschäftsbedingungen

EURL Trois Châteaux - FR 10 4949 55271 00015 - Colmar APE 5530 Z

Artikel 1 : Reservierung

Die Reservierung wird nach zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und den Wünschen des Gäste entsprechend vorgenommen. Es ist erst gültig nach Empfang des ausgefüllten Reservierungsvertrag und den Nachweis der erfolgten Vorauszahlung (Kopie des Einzahlungsscheins) und nachdem wir damit einverstanden sind. Die Reservierung ist namentlich und nicht übertragbar.

Artikel 2 : Reservierungskosten

10 € Reservierungskosten für jede Reservierung. Diese sind nicht vom Gesamtpreis abziehbar. Keine Reservierungskosten wenn Bankzahlung vor dem 1. April erfolgt. Ab November bis Ende Dezember sind die Reservierungskosten für camping Stellplatz kostenlos.

Artikel 3 : Reservierungsmöglichkeiten

Schriftlich : Sie senden uns den ausgefüllten Reservierungsvertrag mit dem entsprechenden Nachweis der erfolgten Vorauszahlung. Nachdem die Reservierung akzeptiert ist, senden wir Ihnen eine schriftliche Bestätigung. Telefon : Reservierungen werden umgehend nach Angabe der Einzelheiten der Bankkarte (16 Ziffer, Verfallsdatum und Kryptogramm) zum Einzug der Anzahlung vorgenommen. Internet : Reservierungen und Bezahlungen können online über unsere Webseite : www.camping-eguisheim.fr durchgeführt werden. Keine Option oder Reservierung kann ohne Anzahlung durchgeführt werden.

Artikel 4 : Preises

Camping, Im Preis inbegriffen

Pauschale pro Tag : den Stellplatz mit Wohnwagen, einem Auto und zwei Personen oder den Stellplatz mit Zelt, einem Auto und zwei Personen oder den Stellplatz mit Wohnmobil und zwei Personen. Zusätzlich sind die Kosten für Reservierung, Kurtaxe, Strom, mehrere Personen, Haustier(e).

Mobilheim, Im Preis inbegriffen

Die Miete für das Mobilheim : Astria, Evolution oder Mercure famille. Zusätzlich sind die Kosten für Reservierung, Kurtaxe, Haustier(e). Die Bettwäsche und Decken sind auch einbegriffen. Es gilt immer nur die Preisliste des aktuellen Jahres.

Artikel 5 : Zahlung

Camping

die Anzahlung beträgt 10 € pro Tag/Stellplatz. Der Restbetrag ist am Anreise des Aufenthalts zu begleichen.

Mobilheim

Bei Reservierung bis 4 Wochen vor dem Anreisedatums ist 25% des Gesamtbetrags der Mobilheimmiete zu entrichten. Den Restbetrag soll wenigstens 4 Wochen vor dem Anreisedatum bezahlt sein. Bei Reservierung weniger als 4 Wochen vor dem Anreisedatum ist der Gesamtbetrag der Mobilheimmiete zu entrichten. Wenn die Zahlung nicht 4 Wochen vor Anreisedatum empfangen worden ist, behält camping des Trois Châteaux das Recht vor die Reservierung zu annullieren.

Artikel 6 : Änderungen der Reservierung

Änderungen können nur mit Einverständnis von camping des Trois Châteaux vorgenommen werden, und müssen schriftlich vorgelegt werden. Für Anderung wird eine Bearbeitungspauschale von 40 € in Rechnung gestellt. Nicht im Vertrag aufgeführten zusätzlichen Personen ist, ohne ausdrückliche Zustimmung des Verwalters, der Aufenthalt untersagt. Vorzeitige Abreise oder spätere Anreise : Bei vorzeitiger Abreise oder späterer Anreise kann kein Anspruch auf Rückzahlung gemacht werden.

Artikel 7 : Annullierung

Wenn die Annullierung der Reservierung bis zu 5 Wochen vor Anfang des reservierten Termins empfangen wird, wird 25% des Gesamtbetrags dem Reservierungsvertrags gemäss in Rechnung gestellt. Wenn die Annullierung der Reservierung weniger als 5 Wochen vor Anfang des reservierten Termins empfangen wird, werden 100% des Gesamtbetrags dem Reservierungsvertrags gemäß in Rechnung gestellt. Annullierungen müssen immer schriftlich bei camping des Trois Chateaux eingereicht werden.

Im Fall einer späteren Anreise ohne Bericht an Camping des Trois Chateaux wird der vorgesehene Platz bis 15 Uhr des nächsten Tages dem Reservierungsanreisetermin gemäss freigehalten. Für jede Annullierung wird eine Bearbeitungsgebühr von 40 € erhoben.

Sie können eine Stornierungsversicherung unterschrieben. Der Gesamtbetrag des Aufenthaltes soll 30 Tage vor dem Ankunftsdatum bezahlt sein.

Artikel 8 : der Aufenthalt

Camping

Ankunft von 14 Uhr bis 20:00 Uhr Abreise von 8.30 bis 11.30 Uhr. Wenn diese Zeiten überzogen werden, wird eine zusätzliche Nacht in Rechnung gestellt. Das Büro ist von 12-14 Uhr geschlossen. Wenn Sie erwarten spät anzureisen, bitte informieren Sie uns darüber. Der Stellplatz ist in ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen. Luftundurchlässige Teppiche sind nicht erlaubt. Für Zelte ist eine separate Campingwiese reserviert. Mobilheim : Ankunft (Sonntag/Samstag) von 15 Uhr bis 20:00 Uhr - Abreise (Sonntag/Samstag) zwischen 8.30 und 10.30 Uhr (von 06. Juni bis 30.August). Außerhalb dieses Zeitraums sind die Ankunft- und Abreisetagen nicht so wichtig.

Kaution Mobilheim

Für die Ausstattung der Mobilheims ist am Ankunftstag eine Kaution von 200€ zu hinterlegen. Wenn der Mobilheim bei der Abreise nicht ordnungsgemäß gereinigt worden ist, so wird eine Kostenpauschale von 70€ von der Kaution einbehalten. Wenn der Mobilheim sofort vom nächsten Mieter eingenommen werden kann, wird den Kautionsbetrag (nach Abzug der etwaige entsprechende Kostenanteil für beschädigte oder abhanden gekommenen Ausstattungsgegenstände) sofort zurückbezahlt.

Reist der Gäste ohne vorherige Überprüfung des Mobilheims durch Camping des Trois Chateaux ab, dann wird nachher keine Diskussion über die Höhe möglicher Abzüge der Kaution akzeptiert. Baby im Mobilheim : Es besteht die Möglichkeit für 3,50€ pro Tag ein Kinderbett und für 3,50€ pro Tag einen Kinderhochstuhl zu mieten. Es ist eine begrenzte Anzahl verfügbar. Dieser Wunsch sollte bei der Reservierung darum unbedingt aufgegeben werden. Betttücher und Bettdecke für das Kinderbett werden nicht zur Verfügung gestellt. Sie haben auch die Möglichkeit ein elektrische Kaffeemaschine für 1,00€ pro Aufenthalt zu mieten.

Artikel 9 : Internet

Der Campingplatz anbietet kostenlos WLAN nur für Camper. Wenn Internetdienstanbieter fehl, wird das Campingplatz in keiner Weise haftbar gemacht werden. Keine Entschädigung jeglicher Art können in Anspruch genommen werden.

Artikel 10 : Haftung

Obwohl wir uns Bestes tut um Ihnen einen schönen Aufenthalt zu bieten, kann für die Folgen von betriebsfremden Ereignissen, die Verkürzung oder Annullierung Ihres Aufenthalts zur Folge haben könnten, keine Haftung übernommen werden.

Artikel 11 : Auszug aus der Hausordnung

Die Hausordnung ist beim Eingang des Campingplatzes angeschlagen. Wir bitten Sie den Inhalt zur Kenntnis zu nehmen. Jeder Gast soll diese Hausordnung anwenden. Wenn diese Hausordnung nicht respektiert wird kann Ausweisung erfolgen ohne dass den Aufenthalt zurückbezahlt wird. Haustiere : Hunde und Katze sind auf dem Campingplatz erlaubt unter der Bedingung dass sie an der Leine gehalten werden, eine rechtsgültige Vakzinationserklärung haben und die Charta der guten Führung des Hundes, die Ihnen bei Ankunft überreicht wird, respektieren. Hausregel auf dem Campingplatz : Die Nutzung von Radio/Fernsehen ist außerhalb der Zelte/Wohnwagen/Mobilheime auf ein Minimum zu beschränken. Die eingestellte Lautstärke sollte derart sein dass kein Nachbar sich stören kann. Nach 22.30 Uhr ist es selbstverständlich dass die Nachtruhe respektiert wird und dass niemand sich gestört fühlen kann. Verkehr : Auf dem Gelände darf nur mit Schrittgeschwindigkeit, höchstens 10 Km, gefahren werden. Von 22 Uhr bis 7 Uhr ist alle Fahrzeugverkehr verboten. Motorräder sind keinen Ausnahmefall. Jeder soll sich auf dem Campingplatz als guter Hausvater benehmen. Besucher : Zum Gewährleistung der Ruhe auf dem Campingplatz ist Besuch nur von 9.30 Uhr bis 21.00 Uhr gestattet. Jeder Besucher muss beim Betreten des Campingplatzes an der Rezeption ein Parkschein einholen. Mit diesem Schein ist es erlaubt auf dem Parkplatz außerhalb des Campingplatzes zu parken. Die Gastgeber sind für ihren Besucher verantwortlich. Fußball : Die Einrichtung des Campingplatzes ist nicht dafür geeignet und darum ist Fußballspielen auf dem ganzen Gelände verboten.

Artikel 12 : Haftungsausschluss

Jeder Gast soll selber seine Versicherungen abschliessen. Für Diebstahl, Unfälle oder sonstige Verletzungen aller Art und Ursache während des Aufenthalts bei Camping des Trois Châteaux wird keine Haftung übernommen. 

Artikel 13 : Änderung des Stellplatzes

Eine Änderung der Belegung des Stellplatzes kann nur mit vorherigen Einwilligung des Verwalters. Eine Abgeltung der entstehenden Mehrkosten ist verpflichtet.